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FACHINFORMATIONEN

Insbesondere in Bezug auf Gehölzkrankheiten und -schädlinge ist die Baumpflegepraxis laufend mit Neuheiten konfrontiert, gelegentlich aber auch hinsichtlich der Schweizerischen Rechtsprechung. Themenspezifisch geordnet steht eine Auswahl an Informationsblättern zur Verfügung.

Bei Verdacht auf eine meldepflichtige Gehölzkrankheit oder einen meldepflichtigen Schädling (sogenannte Quarantäneorganismen) ist umgehend eine Fachperson beizuziehen. Erhärtet sich der Verdacht, muss der Fund beim Phytosanitären Dienst des Kantons gemeldet werden.


 

SCHADENERSATZ-RICHTLINIE

Die im Grundprinzip vom BSB entworfene und in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und Gartenbauämtern VSSG weiterentwickelte Methode zur Bewertung vom Schadenersatzwert eines Baumes ist einzigartig. Sie differenziert nach drei Schadenformen – Holzverletzungen, Kronen- und Wurzelverlust – sowie nach drei verschiedenen Empfindlichkeitsstufen von rund 150 Gehölzarten für jede Schadenform.

Die Schadenersatzberechnung setzt baumpflegerisches Fachwissen voraus.

Zu beziehen ist die Richtlinie zur Schadenersatzberechnung von Bäumen beim BSB. Die neuste Version datiert von Juli 2018. Die Broschüre mit einer Kopiervorlage für das Schadenersatzformular kostet CHF 45.


 

BGSO

Als gSO werden gefährliche Schadorganismen und als bgSO besonders gefährliche Schadorganismen bezeichnet, wobei sich die Unterscheidung nach dem wirtschaftlichen Schadenpotential richtet. Es handelt sich in der Regel um nicht-einheimische Tier- oder Pflanzenarten, die vornehmlich durch Verschleppung, teils auch aus eigener Kraft dank Klimawandel neues Territorium besiedeln. Als Neulinge sind sie kaum Fressfeinden ausgesetzt; das Immunsystem von Tieren und das Abwehrsystem von Pflanzen ist nicht auf sie konditioniert. Es folgt eine starke Vermehrung, die zur Vernichtung oder Verdrängung einheimischer Arten führen kann.

Die Pflanzen betreffend entscheidet der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD, welche Neulinge in der Schweiz als gSO oder bgSO klassiert werden und welche Bekämpfungsmassnahmen aufzunehmen sind. Der Verdacht auf bgSO-Befall ist umgehend beim kantonalen Pflanzenschutzdienst meldepflichtig!

Typische tierische Vertreter der bgSO sind der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB), der Citrus-Bockkäfer (CLB), der Asiatische Moschus-Bockkäfer, die Edelkastanien-Gallwespe und der Kiefernholz-Nematode.

Adressliste Kantonale Pflanzenschutzdienste


 

ALB

HERKUNFT

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis), kurz ALB genannt, ist weltweit als besonders gefährlicher und damit meldepflichtiger Schadorganismus klassiert (bgSO). Er befällt viele Laubholzarte -, im Gegensatz zu unseren einheimischen Bockkäfern auch kerngesunde Bäume – und kann sie innert wenigen Jahren zum Absterben bringen. Die wirtschaftlichen Schäden für betroffene Gebiete sind immens hoch.

Der ALB ist in China und Korea heimisch. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden im nördlichen China als Windschutz für Landwirtschaftsflächen und zur Gewinnung von Industrieholz grossflächig europäische und amerikanischen Pappel-Arten angepflanzt, die viel raschwüchsiger sind als die chinesischen Pappel-Arten. Die Monokulturen stellten einen idealen Lebensraum und ein reiches Futterangebot für den dort heimischen ALB dar, so dass es zu einer explosionsartigen Vermehrung kam. Gegen Ende des letzten Jahrhunderts mussten in China Millionen von befallenen Bäumen gefällt werden, doch das befallene Holz wurde nicht konsequent vernichtet.

Mit Verpackungsholz (vor allem Paletten, deren Holz nicht nach internationalen Standards behandelt worden war) wurde der ALB in den Neunziger Jahren in die USA und in den Nuller-Jahren auch nach Kanada, Österreich, Frankreich, Italien und England verschleppt. Im US-Bundesstaat Massachusetts führte der ALB-Fund 2008 nach jahrelang unbemerkter Präsenz zur Einrichtung einer Quarantänezone von 243 km2 und zur Rodung von fast 30’000 Bäumen! (Zum Vergleich: Kanton Basel-Stadt: 37 km2). Bei Toronto, Kanada, wurden über 26’000 Bäume gefällt!

ENTWICKLUNG UND AUSWIRKUNG

In China befällt der ALB bevorzugt Pappeln und Weiden. Ausserhalb China erstreckt sich sein Wirtsspektrum auf viele Laubholzarten, insbesondere auch Ahorn-Arten. Der Käferflug erfolgt je nach Witterung zwischen Mai und Oktober. Die Weibchen legen ihre Eier einzeln in einer ausgefressenen Rindendelle ab. Nach einigen Tagen schlüpft die kleine Larve und bohrt sich in die äusserste Holzschicht ein. Erst im dritten Stadium wandert die Larve tiefer ins Holz, wo sie immer grössere Bohrgänge anlegt und sich schliesslich verpuppt. Abhängig von der Klimaregion dauert der Entwicklungszyklus ein bis drei Jahre – je wärmer, desto kürzer – bis der geschlechtsreife Bockkäfer ausschlüpft. Er hinterlässt ein kreisrundes Loch von rund 10 mm Durchmesser.

Die meisten ALB sind flugträge und die weiblichen Käfer legen ihre Eier in der näheren Umgebung ihres eigenen Wirtsbaumes ab. Passiver Transport mit Verkehrsvehikeln fördern aber ihren Verbreitungsradius.

Die betroffenen Baumteile (Äste und Stamm im Kronenbereich) trocknen aus und werden durch die Bohrgänge zusätzlich brüchig. Bei stärkerem oder wiederholtem Befall stirbt die Krone ab.

BEKÄMPFUNG

Mit notwendigerweise radikalen Bekämpfungsmassnahmen soll weltweit verhindert werden, dass sich der ALB ausserhalb von China fest etablieren kann. Da er den grössten Teil seiner Lebenszeit tief im Holz lebender Bäume verbringt, ist eine chemische Bekämpfung nicht möglich. Es bleibt nur, befallene Bäume möglichst vor dem Ausflug zu erkennen, zu fällen und das Holz zu vernichten (feinspänig häckseln oder verbrennen).

Augenfällig sind aber erst die typischen Ausbohrlöcher, weshalb nach einem Fund der Laubbaumbestand im Umkreis von einigen Hundert Metern kontrolliert werden muss. Das Monitoring erfolgt ein- bis zweimal jährlich vom Boden aus durch geschultes Personal mit Feldstecher, durch Abklettern ganzer Baumkronen und mit Einsatz von auf ALB ausgerichteten Spürhunden. Aus einer ausgesteckten Befallszone darf kein Laubholz verbracht werden. Erst wenn vier Jahre lang keine neuen Käfer, Larven, Löcher oder Nagespuren entdeckt werden, gilt die betroffene Zone wieder als befallsfrei.

BEFALLSITUATION IN DER SCHWEIZ

Salenstein (TG)
2011 wurden in der Nähe einer Strassenbaustelle tote, aber keine lebenden Käfer gefunden.

Brünisried (FR)
Im Herbst 2011 wurden lebende Käfer an Bergahorn entdeckt. Die Bäume wurden umgehend entsorgt, der Ursprungsort des ALB blieb trotz intensiver Suche unerkannt. Im Herbst 2013 folgten weitere Funde befallener Bäume. Das Monitoring-Programm konnte im Frühjahr 2019 eingestellt werden.

Marly (FR)
Im Sommer 2014 wurde in zwei verschiedenen Quartieren ein Massenbefall mit über 100 Käfern festgestellt. Es folgte eine grossräumige Fällaktion. Es stellte sich heraus, dass der Befall in Brünisried, nur 10 km entfernt, von befallenem Cheminée-Feuerholz aus Marly ausgegangen war. Das Monitoring-Programm konnte im Frühjahr 2019 eingestellt werden.

Raum Basel
Im Frühling 2012 fanden Spürhunde im Hafengebiet von Birsfelden (BL) ALB-Larven und verdächtige Bäume. Weitere Lebendfunde erfolgten 2015 in Weil am Rhein (D) und Grenzach (D), das auf der anderen Seite vom Rhein gegenüber Birsfelden liegt. Das Monitoring-Programm konnte im Frühjahr 2019 eingestellt werden.

Weggis (LU) und Frutigen (BE)
2012 wurde ein einziger lebender Käfer gesichtet, jedoch keine befallenen Bäume. Im gleichen Jahr fanden sich zwei tote Käfer in einer Stein-Lagerhalle in Frutigen. An diesen Orten wurde keine Befallszone eingerichtet.

Winterthur
Ein grosser Befall mit 140 Käfern und noch mehr Larven und Puppen wurde im Sommer 2012 entdeckt und führte zur sofortigen Fällung einer Allee von mehr als 60 Bäumen. Es soll sich um Käfer der dritten Generation gehandelt haben, also um einen bereits sechs Jahre andauernden Befall. ALB-Funde im 2013 führten zu weiteren Fällungen. Im Sommer 2017 wurde die Befallszone nach vierjährigem Monitoring ohne neuen Funde aufgehoben. Für ihren enormen und erfolgreichen Einsatz in der ALB-Bekämpfung und ihre Entwicklungsarbeit in der Befallskontrolle wurde die Stadt Winterthur vom European Council of Arboriculture 2017 mit der Jahresauszeichnung ‚European City of Trees‘ geehrt.

Berikon (AG)
Im Herbst 2015 wurden lebende Käfer und ein Ahorn mit Ausflugslöchern entdeckt. Das Monitoring-Programm wurde Anfang November 2019 beendet, nachdem keine weiteren Exemplare vom ALB mehr gefunden wurden.

Zell (LU)

Im Sommer 2022 entdeckten AnwohnerINNEN mehrere adulte Käfer; im Anschluss wurden im Dorf etliche Bäume mit zahlreichen Ausfluglöchern festgestellt. Aufgrund des Befallsausmasses dürfte es sich um die zweite oder gar dritte Käfergeneration handeln. Baumfällaktionen sind im Gang und ein Monitoring-Programm in Planung.

BEFALLSSITUATION IN EUROPA

Belgien
zwei getilgte Befallsorte

Deutschland
2004 Neukirchen am Inn (2015 getilgt), 2005 Bornheim, 2009 Alfter, 2012 Feldkirchen, 2012 Weil am Rhein, 2014 Neubiberg, 2014 Ziemetshausen, 2014 Magdeburg, 2015 Grenzach, 2016 Kelheim, 2016 Murnau, 2016 Hildrizhausen, 2016 Altdorf

Finnland
2015 Vantaa

Frankreich
2003 Gien, 2004 Saint Anne sur Brivet (getilgt), 2008 Strasbourg (Ursprungsdatum wahrscheinlich 2003), 2013 Furiani (Korsika), 2016 Divonne-les-Bains

Grossbritannien
2012 Paddock WoodItalien
2007 Corbetta, 2009 Cornuda, 2010 Vittuone, 2010 Maser, 2013 Sedriano, 2013 Grottazzolina

Montenegro
2015 Budva

Österreich
2001 Braunau (2013 getilgt), 2012 St. Georgen (2016 getilgt), 2013 Gallspach


 

CLB

In Aussehen, Lebensweise und Schadenpotenzial ist der Citrus-Bockkäfer CLB (Anoplophora chinensis) dem ALB sehr ähnlich. Seine Verschleppung aus China fand aber nicht in Verpackungsholz statt, sondern in Pflanzschulware. Im Unterschied zum ALB befällt der CLB seine Wirtsbäume vorzugsweise am Stammfuss knapp über oder unter der Erdoberfläche.

In der Schweiz gab es bislang nur einzelne CLB-Funde. 2006 wurden im Kanton Aargau eine Larve und ein Käfer entdeckt, 2013 eine Larve in Zürich und im August 2014 ein Käfer in Sirnach (TG) in einem Wohnquartier in der Nähe einer Baumschule. Dort wurde eine 1 km2 grosse Überwachungszone eingerichtet.

Die grösste Befallszone in Europa liegt in Norditalien in der Lombardei und der Toscana, wo viele grosse Baumschulen angesiedelt sind und auch Pappel-Plantagen für die Sperrholz-Industrie gehalten werden. Darin besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für das Tessin, zumal dort der Import von Baumschulware vornehmlich aus dem Süden erfolgt.


 

GESUNDHEIT

GIFTIGE PFLANZEN

In einer kinderreichen Umgebung wie Kindergärten, Kinderspielplätze, Primarschulhäuser etc. sollte auf giftige Pflanzen, insbesondere solche mit attraktiven, aber ungesunden oder gar giftigen Beeren, verzichtet werden. Die nachfolgend aufgeführte Liste giftiger Gehölzpflanzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ihre Giftigkeit bezieht sich auf den Verzehr von Pflanzenteilen.

Buchsbaum alle Pflanzenteile
Christusdorn Blätter
Efeu alle Pflanzenteile
Eibe alle Pflanzenteile, ausser Fruchtfleisch
Faulbaum alle Pflanzenteile
Glyzinie, Blauregen Samen
Goldregen alle Pflanzenteile
Holunder alle Pflenzenteile, ausser gekochte Beeren
Kirschlorbeer Blätter, Samenkerne
Lebensbaum, Thuja Nadeln, Zapfen
Pfaffenhütchen alle Pflanzenteile
Rhododendron alle Pflanzenteile
Robinie, Falsche Akazie alle Pflanzenteile
Stechpalme Beeren, Blätter
GESUNDHEITSGEFÄHRDENDE PFLANZEN

Gesundheitsgefährdende Pflanzen sind zwar nicht giftig, können bei empfindlichen Personen aber allergische Reaktionen auslösen. Ein Beispiel ist die Platane, deren Blattbehaarung Schleimhautreizungen hervorrufen kann. Sehr gefährlich ist die Russrindenkrankheit von Ahorn: Die Pilzsporen können eine kalte, lang andauernde Lungenentzündung hervorrufen, die nur schwer zu behandeln ist und tödlich verlaufen kann.

Russrindenkrankheit

Immer mehr Menschen sind von einer Pollenallergie in Form von Heuschnupfen betroffen; die Heuschnupfen-Saison wird klimatisch bedingt und durch die Zunahme an gebietsfremden Arten mit pollenallergenen Eigenschaften immer länger.

Pollenkalender

GESUNDHEITSGEFÄHRDENDE INSEKTEN

Zecken

Entgegen der weit verbreiteten Meinung halten sich Zecken weniger auf Bäumen auf als im Unterholz, in Strauchgehölzen und im hohen Gras. Zecken sind die Hauptüberträger von Borreliose (Lyme-Desease), Zecken-Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis FSME) und weiteren ernsten und lange andauernden Krankheiten. Zeckenbisse sind möglichst zu vermeiden; geschlossene Kleidung und Repellents bieten einen gewissen Schutz. Gegen die FSME kann man sich impfen, gegen Borreliose nicht.

Prozessionsspinner

Die Raupen des Eichen- und des Kiefern-Prozessionsspinners – ersterer vornehmlich nördlich, letzterer eher südlich der Alpen vorkommend – tragen feine, glasartig brüchige Brennhaare. Bei Hautkontakt löst das Nesselgift eine heftige allergische Reaktion in Form einer lange andauernden Dermatitis aus. Die im Entwicklungsprozess abgestreiften Raupenhäute behalten ihre gesundheitsschädigende Wirkung über Jahre, selbst einzelne abgebrochenen Brennhaare.

Bei anhaltend warmer, trockener Witterung kann es zur Massenvermehrung der Prozessionsspinner kommen. Als Schutzmassnahmen bieten sich folgende Möglichkeiten an:
mechanisches Entfernen der mit Raupennestern befallenen Triebe (Schutzkleidung erforderlich!) oder
vorübergehendes Absperren der Umgebung von befallenen Eichen oder Föhren

Eichenprozessionsspinner (LWF)
Eichenprozessionsspinner (GALK)


RECHTSGRUNDLAGEN

Bäume stellen Sachwerte dar, die bezüglich Eigentum und Haftung der Schweizerischen Gesetzgebung unterliegen. Massgebende Artikel sind zu finden in:

Eidgenössisches Bundesrecht
Zivilgesetzbuch ZGB
Obligationenrecht OR
Eisenbahngesetz EBG
Waldgesetz WaG und Waldverordnung WaV
Pflanzenschutzverordnung
Kantonales Recht
Einführungsgesetze (EG) zum ZGB
Baugesetz / -verordnung
Gesetz / Verordnung über Unterhalt und Bau von Strassen
Baumschutzgesetz / -verordnung
Wald-, Forstgesetz / -verordnung
Gesetz / Verordnung zu Natur- und Landschaftsschutz
Inventar geschützter Bäume / Naturdenkmäler
Kommunales Recht
Baugesetz / -verordnung
Zonenplan
Baumschutzgesetz / -verordnung
Inventar geschützter / erhaltenswertet Bäume
Privatrecht
Dienstbarkeitsverträge
Grundbucheinträge
schriftliche Vereinbarungen

BUNDESGERICHTSURTEILE

Die Sammlung baumrelevanter Bundesgerichtsurteile erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Sachentschädigung nach Autounfall mit Schadenfolge an einem Strassenbaum
Beseitung von nachbarlichen Bäumen aufgrund Lichtentzug
Sachentschädigung nach Auftragsvergabe von baumpflegerischen Massnahmen an nachbarlichen Bäumen
Beseitung von nachbarlichen Bäumen aufgrund Laubfall
Definition ‚Zwergbäume‘ und sich daraus ableitender Grenzabstand
Kapprecht an geschützten Bäumen
Beseitigung einer Thuja-Hecke aufgrund Behinderung der Aussicht